Veränderungen in der Arbeitswelt, verstärkter Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft, steigender Zeit- und Arbeitsdruck, Konflikte im Unternehmen und zwischen MitarbeiterInnen sowie sich verändernde Arbeitsbedingungen und Arbeitsformen führen vermehrt zu psycho-sozialen Belastungen, psychosomatischen Beschwerden und immer wieder auch zum Verlust der Freude an der Arbeit. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit der MitarbeiterInnen am Arbeitsplatz beeinträchtigt.
Arbeitspsychologische Beratung im Rahmen der Präventionszeiten (AschG, §82a, b) unterstützt Ihr Unternehmen von mehreren Seiten. ArbeitspsychologInnen, die im Rahmen von Präventionszeiten im Unternehmen tätig sind, sind neutrale Ansprechpersonen und BeraterInnen für die Geschäftsführung, die Personalabteilung, den Betriebrat und selbstverständlich die MitarbeiterInnen.
Die Kernkompetenz von ArbeitspsychologInnen liegt in der Analyse von psychischen Belastungsfaktoren im Unternehmen und Information über mögliche Präventiv- bzw. Behandlungsmaßnahmen. In das Blickfeld der ArbeitspsychologInnen fällt einerseits der/die MitarbeiterIn aber insbesondere auch das Unternehmen als Ganzes. ArbeitspsychologInnen von research-team haben ein sehr breites Know-how, das von Beratung von Einzelpersonen und Teams bis hin zu psychologischer Analyse sowie dem breiten Feld der Personal- und Organisationsentwicklung reicht.
Unternehmen die sich für arbeitspsychologische Prävention (ASchG) mit zertifizierten ArbeitspsychologInnen von research-team entscheiden, profitieren von einem jahrzehntelangen Wissens- und Erfahrungsaufbau in der Personal- und Organisationsentwicklung. Durch unser breites, vielfach erprobtes und vor allem fundiertes Produktspektrum bieten wir höchste Qualität für Ihr Unternehmen und Ihre MitarbeiterInnen.
Beispiele für die praktische Umsetzung von Arbeitspsychologischen Präventionszeiten nach dem ASchG

Der genaue Ablauf der arbeitspsychologischen Präventionszeiten wird mit den AnsprechpartnerInnen Ihres Unternehmens abgestimmt.
Aus Erfahrung können wir sagen, dass der größte Erfolgsfaktor für eine gute Umsetzung das „aktive auf die MitarbeiterInnen zugehen“ ist. Gerade zu Beginn in der Kennenlernphase (MitarbeiterInnen und Führungskräfte lernen die ArbeitspsychologInnen und ihre Aufgabengebiete kennen) ist die Informierung und das aktive Zugehen von essentieller Bedeutung. Regelmäßige Schwerpunkte wie Burnout-Checks für alle MitarbeiterInnen oder „Gesundes Führen Screenings“ halten die Präventionszeiten lebendig.
Gesetzliche Grundlagen
Mit dem seit 1. Jänner 2002 reformierten ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG 159, BG zu Art. II Z §76 Abs. 3 und § 81 Abs. 3 und § 82a Abs. 5) ist es für Unternehmen möglich geworden, ArbeitspsychologInnen zu 25% der gesamten Präventionszeiten, die vom Unternehmen zu leisten sind, einzusetzen. Die Arbeitspsychologie gilt gemeinsam mit der Arbeitsmedizin und der Sicherheitsfachkraft als dritte wichtige Präventivkraft im Betrieb.
Vorteil für Ihr Unternehmen
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Präventionszeiten können ArbeitspsychologInnen ohne weitere finanzielle Aufwendungen gezielt für Fragestellungen der Gesundheitsförderung im Unternehmen eingesetzt werden.