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Evaluierung psychischer Belastungen

In den letzten Jahren wird in vielen Unternehmen ein Trend beobachtet, der intern zum Handeln angeregt hat. Unter der Belegschaft werden immer wieder Fälle bekannt, in denen sich MitarbeiterInnen auf Grund einer Burnout-Diagnose krank gemeldet haben.

Aktuelle Studien der Universität Graz belegen, dass 2009 bereits zweieinhalb Millionen Fehltage auf psychische Fehlbelastungen zurückzuführen waren. Krankenstände aufgrund von Burnout, Depressionen, Alkoholsucht,… also Auswirkungen von psychischen Fehlbelastungen dauern besonders lange. Die Betroffenen fallen im Schnitt 37 Tage aus, dreimal länger als bei anderen Krankheiten.

Die Belastungen der Betroffenen können sowohl beruflich als auch privat bedingt sein. Wesentlich jedoch ist, dass auch private Belastungen vor dem beruflichen Alltag nicht Halt machen!

Aus beruflicher Sicht gibt es eine Reihe möglicher Einflussquellen auf das Belastungserleben der MitarbeiterInnen, wie beispielsweise Arbeitsbedingungen, das soziale Umfeld, die Arbeitsgestaltung selbst, aber natürlich auch physische Arbeitsbedingungen.

Neben den klassischen Belastungsfaktoren wird aber insbesondere das Fehlen von Erholungsmöglichkeiten und Ressourcenaufbau als belastend erlebt. Dieses, wissenschaftlich nachgewiesene, Ungleichgewicht zwischen Erholung und Belastung führt schlussendlich auch zu belastungsbedingten Erkrankungen.

 

Positive Beurteilung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen 

Die Evaluierung psychischer Fehlbelastungen basiert auf dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Zur Beurteilung der Evaluierung werden verschiedene Kriterien herangezogen (Link zum Leitfaden).

Die Konzepte von research-team sind mit dem Leitfaden zur Beurteilung der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen abgestimmt. Insbesondere die Einbindung der Personalabteilung (und Personalentwicklung) aber auch der Betriebsräte, Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen und anderer Professionen, sprich eine multidisziplinare Arbeit, sind einer der Erfolgsfaktoren der Evaluierung.

Das Grundkonzept und Know-how zur Evaluierung psychischer Fehlbelastungen liegen bei research-team bereit. Nun geht es darum dieses Konzept auf Ihr Unternehmen abzustimmen und in bestehende Prozesse einzubinden. Dann bringt die Evaluierung psychischer Fehlbelastungen weit mehr Nutzen für Ihr Unternehmen und Ihre MitarbeiterInnen als die positive Beurteilung durch das Arbeitsinspektorat.

 

Kombination der Evaluierung psychischer Fehlbelastungen mit den arbeitspsychologischen Präventionszeiten im Sinne des ASchG 

Die gesamte Evaluierung psychischer Fehlbelastungen durch zertifizierte ArbeitspsychologInnen von research-team kann auf die nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtenden Präventionszeiten folgendermaßen angerechnet werden:

Nach § 82a des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes beträgt die Präventionszeit pro Kalenderjahr für ArbeitnehmerInnen an Büroarbeitsplätzen sowie an Arbeitsplätzen mit Büroarbeitsplätzen vergleichbaren Gefährdungen und Belastungen (geringe körperliche Belastung) 1.2 Stunden pro ArbeitnehmerIn, für ArbeitnehmerInnen an sonstigen Arbeitsplätzen: 1.5 Stunden pro ArbeitnehmerIn.